Geschichte der Volksliedwerke

1904 – 1918

1904 wurde im Auftrag des k.k. Ministeriums für Kultus und Unterricht unter Minister Wilhelm Ritter von Hartel eine Kommission von Philologen, Volkskundlern, Musikwissenschaftlern und Volksliedforschern unter dem Namen „Das Volkslied in Österreich“ Universal Edition AG eingesetzt. Mit führenden Musikverlegern des Landes sollte eine repräsentative Ausgabe Österreichischer Volkslieder herausgegeben werden. Aufgabenstellung des patriotisch angelegten Großunternehmens war es, neben Sammlung und Konservierung die Pflege des nationalen Kulturgutes anzuregen, regionale Eigenheiten zu fördern und gleichzeitig dem Vielvölkerstaat zu einem übergeordneten Nationalgefühl bzw. zum gegenseitigen Verständnis zu verhelfen. Dies alles geschah vor dem sich abzeichnenden Zerfall der Donaumonarchie und vor dem Hintergrund radikaler werdender Nationalismen der Volksgruppen.

Ein Hauptausschuss gab grundlegende Richtlinien vor. In den einzelnen Kronländern wurden nach nationalen und territorialen Kriterien Arbeitsausschüsse eingerichtet, welche die Sammlungen organisierten und in ihrer jeweiligen Landessprache herausgeben sollten. Zentrale Persönlichkeiten des Unternehmens waren der Gymnasialprofessor und Reichstagsabgeordnete Josef Pommer, der mährische Komponist Leoš Janáèek, der Prager Germanist Adolf Hauffen, der slowenische Liedforscher Karl Štrekelj u.a. Insbesondere Josef Pommer, der sich gleichermaßen als Volksmusikforscher und auch deutschnational antisemitischer Politiker verstand, trat als planende Kraft im Volksliedunternehmen hervor und versuchte nicht zuletzt die deutschen Arbeitsausschüsse maßgeblich zu positionieren.

1918 – 1946

Alle Bemühungen um ein einheitliches, auf Konsens aller Beteiligten beruhendes Werk herauszugeben, scheiterten letztendlich an nationalen Spannungen und dem Zerfall der Donaumonarchie. 1920 wurde in der Republik Österreich der deutschösterreichische Teil des Unternehmens „Das Volkslied in Österreich“ unter dem Titel Österreichisches Volksliedunternehmen fortgeführt und auf einen Hauptausschuss und „Arbeitsausschüsse“ in den Bundesländern reduziert. In der Zwischenkriegszeit wie auch zur Zeit des Nationalsozialismus genossen Volkslied, -musik und Volkstanz als deutschnationales Identifikationsvehikel hohen Stellenwert. Vor allem Jugendbewegung und Wandervogel, in Teilen ebenso nationalistisch wie antisemitisch, hatten das Volkslied als konstituierendes Element der Bildung von Volksgemeinschaft entdeckt und verbreitet. Von dort, über die Bündische Jugend, war der generelle Weg nach rechts vorgezeichnet. Die Protagonisten des Österreichischen Volksliedunternehmens waren zum größeren Teil von der Richtigkeit dieses Weges überzeugt.
Während der Zeit des Nationalsozialismus übernahm die NSDAP die Agenden der musikalischen Volkskultur. Das vorerst entstandene Ostmärkische Volksliedunternehmen wurde 1940 liquidiert und in die Zuständigkeit der Reichsstatthalter in die Reichsgaue der Ostmark übertragen.

1946 – 1974

Nach dem Krieg erfolgte 1946 unter weitgehender Wahrung personeller Kontinuität die Umbenennung in „Österreichisches Volksliedwerk“. In den Bundesländern konzentrierte man sich neben der Sammeltätigkeit nun vor allem auf praxisbezogene, pflegerische Tätigkeiten. Mit der Organisation wissenschaftlicher Tagungen durch den Hauptausschuss bekam die Volksmusikforschung neue Impulse. Persönlichkeiten wie Raimund Zoder, Leopold Schmidt, Hans Commenda, Otto Eberhard, Karl Horak, Josef Bitsche, Oskar Moser, Viktor Geramb und Karl Gradwohl waren maßgeblich an einer gedeihlichen Entwicklung beteiligt. 1955 mit der Bestellung des ersten hauptamtlichen Archivars, Karl M. Klier für das neu gegründete Zentralarchiv und dem 1964 bestellten ersten Geschäftsleiter Eugen Hellsberg endete die ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeit im Österreichischen Volksliedwerk.

ab 1974 

1974 erhielt das Österreichische Volksliedwerk eine neue rechtliche Grundlage: Die Arbeitsausschüsse der Bundesländer wurden selbständige Vereine und das Österreichische Volksliedwerk zu deren Dachverband. Ursache dieser Statusänderung war ein Hinweis des Rechnungshofes auf die verfassungsmäßige Zugehörigkeit der Volkskultur, und hier im speziellen Fall der Arbeitsausschüsse, in die Länderkompetenzen. Im Laufe der Jahre entstanden in den Bundesländern verschieden strukturierte und in unterschiedlicher Größe tätige Volksliedwerke.
1994 wurden die Bestände des Österreichischen Volksliedwerks der Österreichischen Nationalbibliothek zugeordnet, um die ständige Erweiterung und professionelle Erhaltung der Archivbestände zu sichern. Seit damals wird der Archivbestand in einer Datenbank www.volksmusikdatenbank.at erfasst. Die Voraussetzung für dieses Archivprogramm ist INFOLK (Informationssystem für Volksliedarchive in Österreich).

In den letzten Jahrzehnten vollzog sich ein deutlicher Wandel in Ausrichtung, öffentlicher Präsenz und Wahrnehmung der Volksliedwerke, die auch das Hinterfragen der eigenen Geschichte einschließen. Wesentliches dazu beigetragen haben die „Sommerakademie Volkskultur“, die ab 1992 abgehalten wird und das Forschungsprojekt „Die Rolle der Volksliedwerke in Österreich“.

Geschichte der Volksliedarchive